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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 RE-Miet 2/88   

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https://dejure.org/1988,2154
OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 RE-Miet 2/88 (https://dejure.org/1988,2154)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.1988 - 9 RE-Miet 2/88 (https://dejure.org/1988,2154)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 1988 - 9 RE-Miet 2/88 (https://dejure.org/1988,2154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Hinterlegung einer Barkaution bei einem Mietverhältnis über Wohnraum; Anspruch auf Auszahlung eines Kautionsbetrages gegenüber einem Vermieter; Anspruch eines Mieters gegen einen Vermieter auf Übertragung der Kaution auf den neuen Eigentümer eines Mietobjektes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kautionsrückzahlung bei Verkauf der Mietsache; Kaution, Anspruch auf Rückzahlung; Eigentümerwechsel; Wohnraummietvertrag; Veräußerung der Mietsache; Vermieterwechsel; Barkaution, Aushändigung an Erwerber

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    3. MietRÄndG Art. III; BGB § 572

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 572

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietkaution bei Veräußerung des Wohnraums an Dritten durch Vermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietwohnung; Mieter; Kaution; Mietvertrag; Rückgewährverpflichtung; Aushändigung; Übernahme der Verpflichtung

Verfahrensgang

  • AG Konstanz - 5 C 608/87
  • LG Konstanz - 1 S 330/87
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 RE-Miet 2/88

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 267
  • MDR 1989, 357
  • VersR 1989, 256
  • DB 1989, 274
  • AnwBl 1990, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 REMiet 2/88
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, daß zum Rechtsentscheid Rechtsfragen des allgemeinen Mietrechts, die zwar im Rahmen eines Wohnraummietverhältnisses auftreten, aber keine speziell von wohnraummietrechtlichen Gesichtspunkten bestimmte Interessenabwägung erfordern, nicht vorgelegt werden könnten und müssten (so allerdings BayObLG, ZMR 1988, 253 m.w.N.; Sternel, aaO., IV 62).

    Soweit der Senat damit von dem Rechtsentscheid BayObLG, ZMR 1988, 253 abweicht, kommt eine Vorlage an den BGH gem. Art. 111 Abs. 1 S. 3 3. MietRÄndG nicht in Betracht (vgl. die vorgen. Entscheidung m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 02.10.1986 - 1 U 255/85

    Abrechnung von Mietkautionen; Nachweis von Außenständen; Veräußerung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 REMiet 2/88
    Dies gilt indessen nur, wenn und soweit der Vermieter gegen den Mieter keine Ansprüche mehr hat, die durch die Kaution gesichert werden sollen (so die allgemeine Meinung, bezogen vorwiegend auf den Anspruch des Erwerbers gegenüber dem Vermieter auf Weiterleitung der Kaution, z. B.: OLG Frankfurt, NJW-RR 1987, 786 ; Staudinger, aaO., Rdn. 7 zu § 572 BGB ; RGRK Rdn. 1 zu § 572 BGB ; Erman, aaO., Rdn. 1 zu § 572 BGB ; Soergel, aaO., Rdn. 4 zu § 572 BGB ; Münchn.Komm., aaO., Rdn. 5 zu § 572 BGB ; Palandt, aaO., Anm. 1 zu § 572 BGB ; Sternel, aaO., III, 235; Wolf/Eckert, aaO., Rdn. 380).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 16.84

    Wohnraum - Zweckentfremdung - Öffentliches Interesse - Eigeninteresse -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 REMiet 2/88
    Andererseits ist im Verhältnis zum Erwerber der Vermieter ohnehin verpflichtet, die Kaution an diesen weiterzuleiten (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1987, 586 m.w.N.).
  • RG, 08.01.1903 - VI 293/02

    Kann, wenn bei einem vor dem 1. Januar 1900 geschlossenen Pachtvertrage der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 REMiet 2/88
    Das Reichsgericht hat in RGZ 53, 247 die Frage offen gelassen.
  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    b) Weitgehende Einigkeit besteht nur darüber, daß eine Forthaftung des Veräußerers jedenfalls nicht mehr in Betracht kommt, wenn der Veräußerer die Kaution - anders als im vorliegenden Fall - auf Verlangen oder mit Zustimmung des Mieters weitergegeben oder dieser auf sonstige Weise zu erkennen gegeben hat, daß er nunmehr allein den Erwerber als Rückzahlungsverpflichteten ansieht (vgl. RG JW 1905, 80 Nr. 18; OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) NJW-RR 1989, 267, 268; Palandt/Putzo BGB 58. Aufl. § 572 Rdn. 2; Geldmacher DWW 1998, 230, 231; MünchKomm/Voelskow, BGB 3. Aufl. § 572 Rdn. 7; Erman/Jendrek, BGB 9. Aufl. § 572 Rdn. 3; RGRK-BGB/Gelhaar 12. Aufl. § 572 Rdn. 2; v. Martius in Bub/Treier aaO Kap. III Rdn. 783; Stellwaag DWW 1990, 145; Mittelstein, Miete 4. Aufl. § 110 Anm. 7 b).
  • LG Duisburg, 12.04.2021 - 13 S 106/20

    Mieter hat Anspruch auf Weitergabe der Mietkaution an den Erwerber

    Bereits vor Inkrafttreten von § 566a S. 2 BGB war es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Mieter die Herausgabe der Kaution vom Veräußerer an den Erwerber verlangen konnte (OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 30.11.1988 - 9 ReMiet 2/88 = NJW-RR 1989, 267; LG Hannover, Urteil vom 01.12.1988 - 3 S 317/88 = WuM 1989, 75).
  • LG Düsseldorf, 28.11.2012 - 23 S 34/12

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einbehalts von Zinszahlungen auf die

    Einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution an sich selbst hat er hingegen nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 30.11.1988, Az. 9 ReMiet 2/88, Rn. 17 zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 25.09.2001 - 6 O 135/01
    In einem solchen Fall scheidet ein Rückgewähranspruch gegen den vormaligen Vermieter aus (vgl. OLG Karlsruhe in ZMR 1989, 89 f. und Palandt, Kommentar zum BGB, 60. Aufl., Rdnr. 2 zu § 572 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97

    Schriftformerfordernis bei Wohnraummietvertrage

    Um der wegen der letztinstanzlichen Zuständigkeit der Landgerichte drohenden Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts zu begegnen, muß sich der Rechtsentscheid zwar auf sämtliche bedeutsamen Fragen aus dem Recht der Wohnraummietverhältnisse erstrecken, weswegen grundsätzlich alle speziell mietrechtlichen Fragen, die bei der Vermietung von Wohnraum von Bedeutung sein können, der Vorlagepflicht unterliegen (OLG Karlsruhe ZMR 1989, 89 ; OLG Karlsruhe NJW 1985, 142 ).
  • AG Berlin-Neukölln, 05.01.2012 - 3 C 149/11

    Mietkaution des Gewerberaummieters - Weiterleitung an den Erwerber bei

    Hat bei einem Mietvertrag der Mieter eine Barkaution gestellt und der Vermieter die Räume sodann an einen Dritten veräußert, so steht dem Mieter - wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - ein Anspruch gegen den Vermieter auf Auszahlung des Kautionsbetrages an den Erwerber zu (vgl. Sternel, 4. Auflage 2009, III Rdn. 206, Schmidt-Futterer, 9. Auflage 2007, § 566 a Rdn. 29, OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 30.11.1998, NJW-RR 1989, 267 f.).
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Rechtsprechung
   AG Altenkirchen, 13.12.1988 - 2 C 624/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7332
AG Altenkirchen, 13.12.1988 - 2 C 624/88 (https://dejure.org/1988,7332)
AG Altenkirchen, Entscheidung vom 13.12.1988 - 2 C 624/88 (https://dejure.org/1988,7332)
AG Altenkirchen, Entscheidung vom 13. Dezember 1988 - 2 C 624/88 (https://dejure.org/1988,7332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 357
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 05.09.1988 - 61 S 48/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7777
LG Berlin, 05.09.1988 - 61 S 48/88 (https://dejure.org/1988,7777)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.09.1988 - 61 S 48/88 (https://dejure.org/1988,7777)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. September 1988 - 61 S 48/88 (https://dejure.org/1988,7777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    Verzugszinsen nicht Teil des Mietzinses; Mietzinszahlung; Verzugszinsen; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug; Zahlungsverzug, Zinsschaden; Zahlung mit Zweckbestimmung; Leistungsbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 357
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 267/09

    Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses durch

    Denn der Gesetzgeber hat die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB nur von dem Ausgleich der Mietrückstände und der Zahlung der fälligen Nutzungsentschädigung, nicht aber darüber hinaus von der Bezahlung angefallener Verzugszinsen oder Prozesskosten abhängig gemacht (vgl. hierzu etwa MünchKommBGB/Häublein, aaO, § 569 Rdnr. 31 f.; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 569 Rdnr. 19; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, § 569 BGB Rdnr. 38; Blank/Börstinghaus, aaO, Rdnr. 48 m.w.N.; LG Berlin, MDR 1989, 357; vgl. ferner Staudinger/Emmerich, aaO, § 569 Rdnr. 42 m.w.N., sowie - für Verzugszinsen - LG Berlin, ZMR 1989, 94).
  • AG Öhringen, 04.10.2004 - 4 C 347/04

    Wohnraummiete: Unwirksamwerden einer ordentlichen Kündigung wegen

    Die analoge Anwendung von § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB auf den Fall der ordentlichen Kündigung ist daher geboten, wenn diese ausschließlich mit Zahlungsverzug begründet wird (LG Berlin, Urteil vom 05.09.1988, Az. 61 S 48/88, ZMR 1989, 94 und Urteil vom 25.10.1993, Az. 61 S 233/93, Grundeigentum 1994, 399; Franke a.a.O., Scholl a.a.O., Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, § 569 Rdnr. 60, Sternel, Mietrecht aktuell, Rdnr. 492; die hilfsweise Kündigung halten im Ergebnis mit anderer Begründung für unwirksam Buchmann WuM 1996, 78, Beuermann WuM 1997, 151; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996, Az. 2 BvR 1694/94, NJW-RR 1996, 1479).
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